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Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)

Version

Allgemeine Geschäftsbedingungen der aixpedIT GmbH in der Version v3 mit Geltung ab dem 01.06.2026.

Unternehmensdaten

  • Firma: aixpedIT GmbH
  • Anschrift: Rombachstraße 40, 52078 Aachen, Deutschland
  • E-Mail: info@aixpedit.de
  • Website: https://aixpedit.de/
  • Geschäftsführer: Britta Ghys-Pinke, Patrick Ghys, Dominik Zöller
  • Handelsregister: Amtsgericht Aachen, HRB 26037
  • USt-IdNr.: DE355099976
  • Gerichtsstandsvorschlag: Aachen (soweit gesetzlich zulässig)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B) der aixpedIT GmbH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der aixpedIT GmbH
(„aixpedIT“) und ihren Kunden, soweit diese Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.

§ 1 Geltungsbereich

  • Diese AGB gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen der aixpedIT GmbH gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
  • Diese AGB gelten insbesondere für IT-Beratungsleistungen, Managed Services, Cloud- und Supportleistungen, projektbezogene Leistungen, Lizenzvermittlung sowie sonstige IT-nahe Dienstleistungen von aixpedIT.
  • Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn aixpedIT ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
  • Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Auftragsbestätigungen, Leistungsbeschreibungen, Service Level Agreements (SLA), projektbezogene Leistungsbeschreibungen und Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) gehen diesen AGB im Kollisionsfall in folgender Reihenfolge vor: Individualvereinbarung, Angebot/Auftragsbestätigung, Leistungsbeschreibung/SLA, AVV, diese AGB.
  • Diese AGB werden dem Kunden spätestens mit dem Angebot oder der Auftragsbestätigung in Textform zugänglich gemacht und gelten mit deren Annahme als vereinbart.

§ 2 Vertragsschluss

  • Angebote von aixpedIT sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
  • Ein Vertrag kommt zustande durch (a) Annahme eines Angebots von aixpedIT durch den Kunden in Textform und nachfolgende Auftragsbestätigung von aixpedIT, oder (b) durch tatsächliche Aufnahme der Leistungserbringung durch aixpedIT nach vorheriger Angebotsübermittlung. Offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Kalkulationsfehler in Angeboten berechtigen aixpedIT zur Anfechtung.
  • Soweit Leistungen über Self-Service-Portale, Herstellerportale oder Distributor-Portale beauftragt werden, gelten durch den Kunden ausgelöste Bestellungen mit Auslösung der Bestellung als verbindlich beauftragt. Maßgeblich ist jeweils die im Portal hinterlegte AGB-Fassung zum Zeitpunkt der Bestellung.
  • Elektronische Erklärungen, insbesondere per E-Mail oder Ticketsystem, genügen der Textform, soweit nicht zwingendes Recht eine strengere Form verlangt.

§ 3 Leistungsgegenstand und Leistungsumfang

  • Gegenstand und Umfang der von aixpedIT zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus Angebot, Auftragsbestätigung, Leistungsbeschreibung, SLA und diesen AGB.
  • Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet aixpedIT bei Beratungs-, Support- und Managed-Service-Leistungen ein Tätigwerden nach dem vereinbarten Leistungsumfang, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
  • Projektleistungen mit ausdrücklich definiertem Werk- oder Projektergebnis gelten nur dann als werkvertraglich geschuldet, wenn dies im Angebot, in der Leistungsbeschreibung oder in einer gesonderten Projektvereinbarung ausdrücklich festgelegt ist.
  • aixpedIT ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung qualifizierter Dritter und Subunternehmer zu bedienen.
  • Änderungswünsche des Kunden während der Leistungserbringung (Change Requests) bedürfen der Textform und werden von aixpedIT geprüft. Soweit ein Änderungswunsch Auswirkungen auf Zeitplan, Vergütung oder Leistungsumfang hat, unterbreitet aixpedIT ein entsprechendes Nachtragsangebot; die Leistungserbringung im ursprünglich vereinbarten Umfang wird bis zur Einigung fortgesetzt, sofern dies technisch möglich ist.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

  • Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Ansprechpartner, Freigaben und technischen Voraussetzungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
  • Der Kunde benennt verbindliche fachliche und organisatorische Ansprechpartner sowie – soweit erforderlich – berechtigte Personen für Support- und Änderungsanfragen.
  • Der Kunde ist für die Ordnungsmäßigkeit seiner Daten, Inhalte, Konfigurationen und fachlichen Vorgaben verantwortlich.
  • Der Kunde sorgt eigenverantwortlich für eine angemessene und aktuelle Datensicherung, soweit Datensicherung nicht ausdrücklich als Leistung von aixpedIT vereinbart ist.
  • Kommt der Kunde mit einer erforderlichen Mitwirkungshandlung in Verzug (Annahmeverzug gemäß §§ 293 ff. BGB) und dauert dieser Annahmeverzug mehr als fünf (5) Werktage an, ist aixpedIT berechtigt, die betroffenen Leistungen zurückzustellen und anderweitig einzuplanen. Mehraufwände und Leerstandszeiten, die auf den Annahmeverzug des Kunden zurückzuführen sind, können gesondert vergütet werden; aixpedIT kündigt die voraussichtlichen Mehrkosten vor Entstehen in Textform an.

§ 5 Support, Tickets und Service Levels

  • Soweit Service- und Supportleistungen vereinbart sind, gelten die im Angebot, SLA oder in der Leistungsbeschreibung festgelegten Servicezeiten, Reaktionszeiten, Prioritäten und Kontaktwege.
  • SLA-Zeiten gelten ausschließlich bei Nutzung der vereinbarten Supportkanäle durch berechtigte Ansprechpartner des Kunden. Anfragen außerhalb der vereinbarten Kanäle (z. B. informell per Telefon oder persönlichem Kontakt) lösen keine SLA-Pflichten aus.
  • Eine qualifizierte Erstreaktion bedeutet die inhaltliche Erfassung, Qualifizierung und Übernahme des Vorgangs in die Bearbeitung; eine vollständige Störungsbeseitigung ist damit nicht zwingend verbunden.
  • Soweit Leistungen Dritter (z. B. Hersteller, Distributor, Hyperscaler oder Plattformbetreiber) betroffen sind, beschränkt sich aixpedIT auf die ordnungsgemäße Weiterleitung, Koordination und Begleitung, soweit die Behebung außerhalb des Einflussbereichs von aixpedIT liegt.

§ 6 Vergütung, Preise und Abrechnung

  • Es gelten die im Angebot, in der Auftragsbestätigung, in Preislisten oder in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen vereinbarten Preise, jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
  • Laufende Managed Services, Support-Pauschalen, Cloud-Services, nutzungs- oder mengenablängige Leistungen sowie wiederkehrende Entgelte werden – sofern nicht abweichend vereinbart – im ArrearsCharge-Verfahren abgerechnet. Services werden dabei zu Beginn des Abrechnungszeitraums in Rechnung gestellt. Im laufenden Abrechnungszeitraum Hinzukommende Nutzung wird zu Beginn des nachfolgenden Abrechnungszeitraums nachberechnet. Maßgeblich ist die tatsächlich angefallene Nutzung, der tatsächliche Leistungsbezug oder – soweit vereinbart – die höchste abrechnungsrelevante Nutzer- bzw. Lizenzzahl im jeweiligen Zeitraum.
  • Beratungs-, Change-, Projekt- und Zusatzleistungen werden nach Zeitaufwand, Leistungsnachweis, vereinbartem Tagessatz/Stundensatz oder gesondert vereinbartem Festpreis abgerechnet.
  • Reisezeiten, Reisekosten und Auslagen werden nur berechnet, soweit dies vertraglich vereinbart ist.
  • Preisangaben in Angeboten verlieren ihre Gültigkeit, wenn wesentliche Änderungen im Leistungsumfang, bei den technischen Rahmenbedingungen oder im vom Kunden bereitgestellten Informationsstand eintreten.
  • Preisanpassung bei Dauerschuldverhältnissen: Für laufende Managed Services, SLA- und Betriebsleistungen mit einer Mindestlaufzeit von zwölf (12) Monaten ist aixpedIT berechtigt, die vereinbarten Preise einmal jährlich, frühestens zwölf Monate nach Vertragsbeginn, anzupassen. Die Anpassung orientiert sich am prozentualen Veränderungssatz des Erzeugerpreisindex für Dienstleistungen in Deutschland (EPI-DL) des Statistischen Bundesamts (Destatis) für die vorangegangenen zwölf Monate sowie an einer eventuellen Erhöhung relevanter Lieferantenpreise. Die Preisanpassung wird dem Kunden mindestens sechs (6) Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Beträgt die Erhöhung mehr als fünf Prozent (5 %) des bisherigen Preises, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung zu.
  • Elektronische Rechnungen: aixpedIT ist berechtigt, Rechnungen in jedem gesetzlich zulässigen Format zu übermitteln, insbesondere als elektronische Rechnung nach Maßgabe des § 14 Abs. 1 UStG (z. B. ZUGFeRD, XRechnung). Der Kunde ist zur Entgegennahme elektronischer Rechnungen verpflichtet.

§ 7 Zahlungsbedingungen

  • Rechnungen sind – sofern nicht abweichend vereinbart – innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  • Bei Zahlungsverzug ist aixpedIT berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB sowie weitere Verzugsschäden geltend zu machen.
  • aixpedIT ist bei fortdauerndem Zahlungsverzug berechtigt, nach vorheriger Ankündigung mit einer Frist von mindestens fünf (5) Werktagen Leistungen angemessen ganz oder teilweise zurückzuhalten, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
  • Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenanspüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.

§ 8 Festpreisprojekte

  • Bei Festpreisprojekten gilt, sofern nicht individuell anders vereinbart: Fünfzig Prozent (50 %) der vereinbarten Vergütung werden mit Vertragsschluss bzw. Projektstart fällig, weitere fünfzig Prozent (50 %) mit Abnahme des Projektergebnisses oder – sofern keine formale Abnahme vereinbart ist – mit Ablauf der Prüfungsfrist gemäß § 14 Abs. 2 dieser AGB.
  • Änderungswünsche des Kunden, zusätzliche Leistungsanforderungen, nachträgliche Erweiterungen des Projektumfangs oder vom Kunden verursachte Verzögerungen begründen einen Anspruch auf Anpassung von Vergütung, Zeitplan und Leistungsumfang im Wege eines Nachtragsangebots gemäß § 3
    Abs. 5.
  • Teilabnahmen, Meilensteine oder Zwischenrechnungen können im Angebot oder Projektplan gesondert geregelt werden.
  • Für Festpreisprojekte besteht nach Projektbeginn kein ordentliches Kündigungsrecht, sofern dies im Angebot oder der Leistungsbeschreibung ausdrücklich vereinbart ist. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund durch aixpedIT hat der Kunde die bis zur Kündigung erbrachten Teilleistungen nach dem Verhältnis des erbrachten Aufwands zum Gesamtaufwand anteilig zu vergüten.

§ 9 Laufzeit und Kündigung

  • Für laufende Managed Services, SLA- und Betriebsleistungen gilt – sofern nicht einzelvertraglich abweichend vereinbart – eine Mindestlaufzeit von zwölf (12) Monaten.
  • Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um weitere zwölf (12) Monate, wenn sie nicht von einer Partei mit einer Frist von 45 Kalendertagen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
  • Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  • Kündigungen bedürfen mindestens der Textform; E-Mail ist ausreichend, soweit nicht im Einzelfall Schriftform vereinbart wurde.
  • Folgen der Vertragsbeendigung: Nach Wirksamwerden der Kündigung oder sonstiger Vertragsbeendigung sind beide Parteien verpflichtet, eine geordnete Übergabe sicherzustellen. aixpedIT stellt dem Kunden auf Anfrage für einen Übergangszeitraum von bis zu sechs (6) Wochen nach Vertragsende eine angemessene Unterstützung zur Datensicherung und Übergabe an einen Nachfolger zur Verfügung; dieser Aufwand wird nach Zeitaufwand zum jeweils vereinbarten Tagessatz vergütet. Bereits verbindlich beauftrage und bezahlte Lizenz- oder Abonnementleistungen mit Laufzeiten über das Vertragsende hinaus verbleiben beim Kunden im Rahmen der jeweiligen Herstellerbedingungen; eine Erstattung durch aixpedIT ist ausgeschlossen.
  • Vertrags- oder produktbezogene Sonderkündigungsrechte, etwa aus Leistungsbeschreibungen oder Fair-Use-Regelungen, bleiben unberührt.

§ 10 Fremdleistungen, Herstellerbedingungen und Lizenzprodukte

  • Bezieht aixpedIT für den Kunden Software, Cloud-Abonnements, Hersteller- oder Distributorleistungen, gelten ergänzend die jeweiligen Nutzungs-, Lizenz- oder Servicebedingungen des betreffenden Herstellers bzw. Lieferanten. Dies gilt insbesondere für die Lizenzmetrik, sofern diese nicht im Rahmen eines Managed Services der aixpedIT innerhalb der Leistungsbeschreibung modifiziert wird. aixpedIT stellt dem Kunden die einschlägigen Drittbedingungen auf Anfrage zur Verfügung oder verweist auf die öffentlich zugängliche Bezugsquelle.
  • Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Beauftragung über diese Bedingungen zu informieren; mit Beauftragung stimmt der Kunde deren Geltung im jeweils erforderlichen Umfang zu.
  • Eine Rücknahme, Stornierung oder Erstattung bereits verbindlich beauftragter Lizenz- und Abonnementleistungen ist ausgeschlossen, soweit der Hersteller, Distributor oder Lieferant dies nicht zulässt. Etwaige vom Hersteller zulässige Stornierungen können abzüglich anfallender Stornogebühren und Bearbeitungsaufwand von aixpedIT weitergegeben werden.
  • Preisänderungen durch Dritte: Erhöht ein Hersteller, Distributor oder Plattformbetreiber die Preise für laufende Leistungen, ist aixpedIT berechtigt, diese Erhöhung mit einer Ankündigungsfrist von mindestens vier (4) Wochen in Textform an den Kunden weiterzugeben. Beträgt die Erhöhung mehr als zehn Prozent (10 %) des bisherigen Preises für die betroffene Leistung, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht für die betroffene Leistungsposition mit einer Frist von zwei (2) Wochen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens zu.

§ 11 Regelmäßige Berichterstattung / Reporting

  • Im Rahmen von Managed Services berichtet aixpedIT dem Kunden regelmäßig zu relevanten Kennzahlen des Services.
  • Art und Umfang des Berichts sowie der Kennzahlen sind in der jeweiligen Leistungsbeschreibung definiert.
  • Das Zeitinterval der regelmäßigen Berichtserstattung wird im jeweiligen SLA definiert.
  • Bezieht aixpedIT für den Kunden Software, Cloud-Abonnements, Hersteller- oder Distributorleistungen, so beschränkt sich die regelmäßige Berichterstattung auf die Standardberichte, die die bezogene Lösung bereitstellt. aixpedIT wird dem Kunden auf Wunsch Zugang zu diesen Berichten gewähren. Ein regelmäßiges Reporting hierzu findet nicht statt.

§ 12 Vertraulichkeit

  • Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und ausschließlich zur Vertragsdurchführung zu verwenden. Als vertraulich gelten insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, technische und kaufmännische Konzepte, Preise, Kundenlisten, Quellcodes sowie alle Informationen, die als „vertraulich“ gekennzeichnet oder aufgrund ihrer Natur erkennbar vertraulich sind.
  • Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die (a) zum Zeitpunkt der Übermittlung bereits allgemein bekannt waren oder dies ohne Verschulden des Empfängers werden, (b) dem Empfänger bereits vor der Übermittlung rechtmäßig bekannt waren, (c) vom Empfänger unabhängig von der anderen Partei entwickelt wurden, (d) dem Empfänger rechtmäßig von einem zur Weitergabe berechtigten Dritten mitgeteilt wurden, oder (e) aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnung offenzulegen sind; in letzterem Fall ist die andere Partei –
    soweit rechtlich möglich – vorab zu informieren.
  • Beide Parteien treffen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der vertraulichen Informationen, mindestens denselben Schutzstandard wie für eigene vertrauliche Informationen vergleichbarer Art.
  • aixpedIT verpflichtet auch eingesetzte Mitarbeiter, freie Mitarbeiter und Subunternehmer in angemessenem Umfang auf Vertraulichkeit.
  • Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind auf Verlangen der anderen Partei alle erhaltenen vertraulichen Unterlagen und Daten zurückzugeben oder nachweislich zu vernichten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
  • Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt über das Vertragsende hinaus für einen Zeitraum von drei (3) Jahren fort.
  • Auf Wunsch des Kunden kann ergänzend eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) abgeschlossen werden. Im Kollisionsfall geht das NDA diesen AGB vor.
  • Es gelten ergänzend die Schutzvorschriften des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG).

§ 13 Datenschutz

  • Soweit aixpedIT im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.
  • Für Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf den Online-Präsenzen von aixpedIT gilt ergänzend die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung von aixpedIT unter https://aixpedit.de/datenschutzerklaerung/.
  • Soweit aixpedIT Subunternehmer oder Lieferanten einsetzt, die im Rahmen der Leistungserbringung Zugriff auf personenbezogene Daten erhalten, trifft aixpedIT die datenschutzrechtlich erforderlichen vertraglichen Absicherungen.
  • Der Kunde bleibt – soweit nicht anders gesetzlich vorgesehen – datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Verarbeitungsvorgänge und Inhalte.

§ 14 Nutzungsrechte und Arbeitsergebnisse

  • Soweit aixpedIT im Rahmen der Leistungserbringung urheberrechtlich geschützte Arbeitsergebnisse (z. B. Skripte, Automationen, Dokumentationen, Konfigurationen, Konzepte; nachfolgend „Arbeitsergebnisse“) erstellt, räumt aixpedIT dem Kunden nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen für die vertraglich vereinbarten Zwecke ein. Weitergehende Rechteübertragungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
  • Vorbestehendes Know-how, Frameworks, Standardkomponenten, Methoden und Werkzeuge, die aixpedIT bereits vor dem jeweiligen Auftrag entwickelt hat oder unabhängig von diesem verwendet, verbleiben ausschließlich im Eigentum bzw. der ausschließlichen Berechtigung von aixpedIT. Der Kunde erhält hieran lediglich ein einfaches Nutzungsrecht im Umfang, der für die Verwendung der vereinbarten Arbeitsergebnisse erforderlich ist.
  • Der Kunde ist nicht berechtigt, Arbeitsergebnisse ohne vorherige schriftliche Zustimmung von aixpedIT an Dritte weiterzugeben, zu veräußern oder Dritten zur Nutzung zu überlassen.
  • Soweit Arbeitsergebnisse Open-Source-Komponenten enthalten, gelten ergänzend die jeweiligen Open-Source-Lizenzbedingungen. aixpedIT weist den Kunden auf die Verwendung wesentlicher Open-SourceKomponenten hin.
  • Urheberrechtliche Kennzeichnungen, Marken, Firmenbezeichnungen und sonstige Schutzrechtsvermerke dürfen vom Kunden nicht entfernt oder verändert werden.

§ 15 Abnahme, Mängel und Leistungsstörungen

  • Soweit werkvertragliche Leistungen geschuldet sind, stellt aixpedIT das Arbeitsergebnis dem Kunden zur Abnahme bereit und informiert den Kunden in Textform über die Bereitstellung.
  • Der Kunde hat das Arbeitsergebnis innerhalb von vierzehn (14) Werktagen nach Bereitstellung zu prüfen und etwaige Mängel in Textform zu benennen. Erklärt der Kunde innerhalb dieser Frist weder die Abnahme noch benennt er begründete und konkret spezifizierte Mängel, gilt das Arbeitsergebnis als abgenommen (fingierte Abnahme). aixpedIT weist den Kunden bei Bereitstellung auf diese Wirkung ausdrücklich hin.
  • Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
  • Bei berechtigten Mängeln ist aixpedIT zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
  • Bei Dienst-, Beratungs- oder Supportleistungen gelten Mängelrechte nur insoweit, als sie ihrem Leistungscharakter nach überhaupt anwendbar sind; im Übrigen bleiben die gesetzlichen Regelungen maßgeblich.
  • Bei Nichtverfügbarkeit von Diensten, die nicht durch aixpedIT GmbH betrieben werden (z.B. bei Handel mit SaaS-Lösungen von Lieferanten der aixpedIT), liegt die Nichtverfügbarkeit außerhalb des Einflusses der aixpedIT GmbH. Gutschriften von Servicegebühren („Pönale“) sind somit ausgeschlossen.

§ 16 Haftung

  • aixpedIT haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
  • Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung von aixpedIT auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und – unabhängig vom Rechtsgrund – der Höhe nach auf den Betrag gedeckelt, den der Kunde aixpedIT in den zwölf (12) Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis tatsächlich gezahlt hat, maximal jedoch 3 Mio. EUR pro Schadensereignis und Kalenderjahr.
  • Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  • Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist – außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen.
  • Für Datenverluste haftet aixpedIT – außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
  • Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (Haftung gemäß § 536a BGB analog) wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen

§ 17 Höhere Gewalt

  • Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder Verzögerung von Leistungen, soweit diese auf Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegende Umstände zurückzuführen sind.
  • Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Pandemien, Arbeitskämpfe, Strom- oder Telekommunikationsausfälle, Cyberangriffe, Ausfälle von Vorlieferanten, Plattform- oder Hyperscalerstörungen sowie sonstige unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse.
  • Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich in Textform und begrenzt die Auswirkungen auf ein Mindestmaß.
  • Während der Dauer des Force-Majeure-Ereignisses sind gegenseitige Leistungspflichten in dem Umfang suspendiert, in dem deren Erfüllung durch das Ereignis verhindert wird. Die laufende Vergütung ruht für den Zeitraum und in dem Maß, in dem die jeweilige Leistung tatsächlich nicht erbracht werden kann.
  • Dauert ein Force-Majeure-Ereignis länger als sechzig (60) Kalendertage an, ist jede Partei berechtigt, den betroffenen Vertrag mit einer Frist von zehn (10) Werktagen in Textform zu kündigen. In diesem Fall sind bereits erbrachte Teilleistungen anteilig zu vergüten; weitergehende Ansprüche bestehen
    nicht.

§ 18 Vertragsabtretung und Übertragung

  • Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ohne vorherige schriftliche Zustimmung von aixpedIT auf Dritte zu übertragen. Konzerninterne Übertragungen an verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 AktG bedürfen lediglich der vorherigen Textform-Mitteilung an aixpedIT, soweit sich dadurch die Bonität oder Leistungsfähigkeit des Vertragspartners nicht wesentlich verschlechtert.
  • aixpedIT ist berechtigt, Forderungen aus dem Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten, insbesondere zu Finanzierungszwecken. Der Kunde wird hierüber in Textform informiert

§ 19 Referenznennung und Marketing

  • aixpedIT ist berechtigt, den Namen und die Firma des Kunden sowie den allgemeinen Leistungsumfang als Referenz zu nennen, insbesondere auf der Website, in Pitch-Unterlagen und in Unternehmensprofilen. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit durch schriftliche oder textformige Erklärung widersprechen; der Widerspruch gilt ab Zugang bei aixpedIT für zukünftige Nennungen.

§ 20 Änderung dieser AGB

  • Für neue Verträge gilt jeweils die im Angebot oder auf der Website von aixpedIT veröffentlichte AGB-Fassung.
  • Für bestehende Dauerschuldverhältnisse können Änderungen dieser AGB vom Kunden auch für die laufende Vertragslaufzeit Anwendung finden, wenn aixpedIT dem Kunden die geänderten AGB spätestens sechs (6) Wochen vor dem vorgesehenen Inkrafttreten in Textform mitteilt und der Kunde den Änderungen nicht binnen vier (4) Wochen nach Zugang in Textform widerspricht. aixpedIT wird in der Mitteilung ausdrücklich auf die Bedeutung der Widerspruchsmöglichkeit, die Frist und die Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs hinweisen. Im Falle eines Widerspruchs können beide Parteien
    den Vertrag mit einer Frist von vier (4) Wochen ordinär kündigen.

§ 21 Schlussbestimmungen

  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
  • Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Aachen.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
  • Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie dieser AGB bedürfen der Textform, soweit nicht zwingendes Recht eine strengere Form vorsieht. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Textformerfordernisses.

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